Kosten

 

Einzelsitzung
60 min
100 EUR
Paarsitzung
75 min
140 EUR
Paarsitzung
(Reflecting Team =
Therapeut & Co-Therapeut
)
90 min
175 EUR
Supervision
auf Anfrage – je nach Anliegen
Coaching
auf Anfrage – je nach Anliegen

 

Termine sind auch abends und Samstags möglich. Termine nach 19 Uhr sowie Termine am Samstag werden mit einem Zuschlag in Höhe von 20,- EUR berechnet.

Termine nur nach Vereinbarung. Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden (2 Werktage) vorher kostenfrei abgesagt werden. Für Sitzungen, die erst später oder gar nicht abgesagt werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten regulären Honorars fällig.

Ein Termin gilt als abgesagt, wenn Sie die Nachricht persönlich mitgeteilt haben oder auf den Anrufbeantworter des Anschlusses 06732 –  9659302 gesprochen haben.

Bitte kommen Sie nicht früher als vereinbart zum Termin, da ich Ihnen während einer laufenden Sitzung nicht die Tür öffnen kann.

Ich rechne nicht über die gesetzlichen Krankenkassen ab. Private Krankenkassen zahlen jedoch oft einen Zuschuss zu den Rechnungen des Heilpraktikers für Psychotherapie.

 

Vorteile eine Therapie privat zu zahlen:

  • Sie bekommen wesentlich schneller einen Termin. Bei PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung müssen Sie meist mehrere Monate auf einen Termin warten, da es eine Unterversorgung in diesem Bereich gibt.
  • Zahlen Sie die Beratung/Therapie privat, erfährt niemand etwas über Ihre persönlichen Probleme und Hintergründe.
  • Zahlt die Kasse eine Therapie, so geschieht dies ausschließlich nach einem ausführlichen Gutachten und einer Diagnose mit Krankheitswert. Diese Diagnose bleibt dauerhaft in den Akten Ihrer Kasse.

Außerdem:

  • Eine von der Krankenkasse finanzierte und somit in der Krankenakte aufgeführte Psychotherapie kann zur Ablehnung der Verbeamtung führen. Versicherungsanträge werden unter Umständen nicht bewilligt oder sind für den Betroffenen mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Eine private Psychotherapie wird dagegen nicht bürokratisch registriert. Von der Therapie wissen nur Sie und Ihre Therapeutin, die wiederum aufgrund ihrer Schweigepflicht niemandem zur Auskunft verpflichtet ist.
  • Von der Krankenkasse bekommt man – je nach Therapieausbildung des Psychotherapeuten 25, 45 oder mehr Sitzungen bewilligt. Bei einer selbst finanzierten Therapie wird die Häufigkeit der Sitzungen Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst. Sie liegt meist deutlich unter der Sitzungszahl bewilligter Krankenkassensitzungen.
  • Psychotherapie ist als außergewöhnliche Belastung ebenso wie z.B. Arztkosten steuerabzugsfähig.

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